Vergabe von Honorarleistungen
"Honorarverträge können z. B. mit folgenden Personen abgeschlossen werden:
- Lehrkräften im Ruhestand,
- Lehrkräften ohne Anstellung beim Freistaat Thüringen,
- Lehramtsstudierenden mit Erstem Staatsexamen bis zur Einstellung als Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter,
- Personen mit therapeutischen Berufsabschlüssen,
- Personen mit sozialpädagogischen Berufsabschlüssen,
- Personen mit Qualifikationen im sportlichen Bereich wie Übungsleiter oder Trainer,
- Personen, die im Besitz der Jugendleitercard oder Übungsleitercard sind,
- Personen mit sonstigen pädagogischen Qualifikationen (z.B. Erzieherinnen und Erzieher aus Kindertagesstätten,
Lehramtsstudierende fortgeschrittener Semester, Dozenten an Musikschulen, Diplompsychologen)
Beispiele für Maßnahmen:
- Außerunterrichtliche, zusätzliche Angebote mit sportlicher, kultureller, ökologischer oder sozialer Zielsetzung
- Begabungs- und Begabtenförderung ..."
(aus den "Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des Schulbudgets in den Jahren 2020 und 2021")
Wir könnten an unserer Schule Arbeitsgemeinschaften anbieten,
z.B. Chor, Musizieren, Kreatives Gestalten, Computer, Medien, Schach, Sport ...,
die in der 5. oder 6. Unterrichtsstunde oder auch später stattfinden.
Wenn Sie Interesse an der Durchführung einer solchen AG oder andere Vorschläge hätten,
setzen Sie sich bitte bis spätestens zum 28.08.2024 mit der Schulleiterin Frau Sohra in Verbindung.
Sie erfahren dann alles Weitere zum Honorar, zu den Antragsformalitäten u.s.w.